:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA NERVENSCHÄDIGUNG NACH KNIE-OP ::

WAZ vom 30.07.2008 -NERVENSCHÄDIGUNG NACH KNIE-OP-

Krankenhaus muss zahlen
 
Recklinghäuserin muss nach einer fehlerhaften Operation eine Manschette tragen, die Druckstellen verursacht
 
Recklinghausen. 20 000 Euro Schmerzensgeld bekommt eine Recklinghäuserin, die nach einer offensichtlich überflüssigen Knieoperation mit Schmerzen, Angstzuständen und zahlreichen weiteren Problemen zu kämpfen hat. Die heute 42-jährige Frau bemerkte beim Rückflug aus dem Urlaub im Oktober 2004 Schmerzen im rechten Bein und ging deshalb in ein Recklinghäuaser Krankenhaus, um eine Thrombose auszuschließen. Der beruhigende Befund: Ein gutartiger, langsam wachsender Tumor, bei dem eine Therapie nicht nötig ist. Doch der behandelnde Arzt riet ihr, sich operieren zu lassen. Für die Recklinghäuserin begann ein Albtraum. Als sie „im Aufwachraum wieder zu sich kam, stellte sie fest, dass sie den rechten Fuß aus dem Knöchel heraus nicht mehr bewegen konnte. Auch die Zehen waren kalt und angeschwollen“, beschrieb der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann später in einer Klage den Beginn des Leidensweges.
 
Die Frau hatte den Eindruck, dass der Fuß wie schlaff herunter hing. Was sich die behandelnden Ärzte nicht erklären konnten. Offensichtlich war ein Nerv geschädigt – was bei der vorausgegangenen Aufklärung aber ausdrücklich ausgeschlossen worden war. In den nächsten Wochen musste die Frau weiter behandelt werden. Die Ärzte dachten nach fünf Monaten über eine weitere Operation nach, da eine einmonatige Reha-Maßnahme auch keine Besserung brachte. Ein Gutachter wurde eingeschaltet. Das Ergebnis, so Stefan Hermann: Es gab eine fehlerhafte Operation, grobe Behandlungsfehler und die Organisation war grob mangelhaft. In der Praxis bedeutet das: eine Manschette am Unterschenkel, die Druckstellen verursacht, Angstzustände, Herzbeschwerden und Panik-Attacken, Sorge um einen Wirbelsäulenschaden und eine Psychotherapie.
 
Das Recklinghäuser Krankenhaus konnte dem medizinischen Gutachten nicht vollständig widersprechen. Die Schmerzensgeldforderung, die sich im Laufe des Prozesses von 15 000 auf 35 000 Euro erhöht hatte, musste es zum Teil anerkennen. Vor dem Landgericht Bochum erstritt die Recklinghäuserin nun 20 000 Euro.
 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
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